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Erstattung ausländischer Quellensteuer in der Praxis: Anrechnung bis 15 Prozent, Verfahren für die Schweiz, Frankreich und Österreich und Kosten-Nutzen-Schwellen

Trennen Sie den anrechenbaren Teil der ausländischen Quellensteuer vom erstattungsfähigen Teil, folgen Sie den Schritten zur Erstattung für die Schweiz, Frankreich und Österreich und entscheiden Sie anhand von Zahlen, wann sich eine Erstattung lohnt.

Autor: Moustafa HijaziInhalt geprüft: 2026-10-306 Min. LesezeitSelbstlernkurs

Was Sie lernen werden

  • Wie die deutsche Anrechnung ausländischer Quellensteuer funktioniert und warum sie auf den Satz des Doppelbesteuerungsabkommens begrenzt ist, meist 15 Prozent.
  • Die Erstattungsverfahren für die Schweiz, Frankreich und Österreich mit Stand 2026, Schritt für Schritt.
  • Wie Sie die Nettodividende vor und nach einer Erstattung berechnen.
  • Eine Kosten-Nutzen-Schwelle, die Ihnen zeigt, wann sich der Papierkram lohnt.

Erklärung

Der Kurs Dividenden- & Einkommensinvestieren hat die Quellensteuersätze der Abkommen, das Formular W-8BEN und die Bedeutung des ETF-Domizils behandelt. Diese Lektion erklärt, was in Ihrer deutschen Steuerberechnung geschieht und wie Sie zu viel gezahlte ausländische Steuer zurückbekommen.

Zwei Ebenen ausländischer Steuer. Wenn eine ausländische Gesellschaft eine Dividende zahlt, behält ihr Sitzstaat Steuer zu seinem inländischen Satz ein. Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erlauben dem Quellenstaat in der Regel, nur 15 Prozent zu behalten. Deutschland rechnet diesen Abkommensbetrag dann auf Ihre deutsche Steuer auf dieselbe Dividende an (§ 32d Abs. 5 EStG). Alles, was über den Abkommenssatz hinaus einbehalten wird, ist nicht Sache Deutschlands: Sie müssen es selbst vom Quellenstaat zurückfordern. Die Anrechnung ist zudem auf die tatsächlich auf diese Erträge entfallende deutsche Steuer begrenzt, sodass eine Dividende, die durch Ihren Freistellungsauftrag oder durch Verluste gedeckt ist, keine Anrechnung ermöglicht; die Bank stellt solche Beträge in den Quellensteuer-Topf ein und weist sie in der Jahresbescheinigung als „anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuer“ aus, die in der Steuererklärung gegen deutsche Steuer auf andere Kapitalerträge desselben Jahres genutzt werden kann, aber nie in bar erstattet wird.

Länderübersicht (Stand 2026, prüfen Sie die aktuellen Sätze).

Quellenstaat Inländische Quellensteuer In Deutschland angerechnet Erstattungsfähig Verfahren
USA 30 Prozent, mit W-8BEN oder über einen QI-Broker auf 15 Prozent ermäßigt 15 Prozent 0 Prozent, wenn die Ermäßigung angewendet wurde Formular W-8BEN beim Broker, keine Erstattung nötig
Schweiz 35 Prozent Verrechnungssteuer 15 Prozent 20 Prozent Formular 85 online im Portal der ESTV, Ansässigkeitsbestätigung durch Ihr Finanzamt, Steuerbescheinigung der Bank; drei Jahre nach dem Jahr der Dividende
Frankreich 25 Prozent Standardsatz bei deutschen Depotbanken 12.8 Prozent (der Satz, den Frankreich bei nicht ansässigen natürlichen Personen anwendet) 12.2 Prozent Formulare 5000 und 5001 auf Französisch, bestätigt durch das Finanzamt und die Depotbank; manche Banken bieten eine Entlastung an der Quelle, sodass nur 12.8 Prozent einbehalten werden
Österreich 27.5 Prozent KESt 15 Prozent 12.5 Prozent Elektronische Vorausmeldung (Webformular DIAG) beim österreichischen BMF, ausdrucken, Ansässigkeitsbestätigung, per Post an das Finanzamt für Großbetriebe in Wien; Antrag erst nach Ablauf des Jahres der Dividende

Die Schweiz im Detail. Sie füllen das Formular 85 online aus (das ePortal der ESTV erzeugt ein PDF einschließlich der Ansässigkeitsbescheinigung), lassen den Ausdruck bei Ihrem deutschen Finanzamt abstempeln, fügen die Dividendenabrechnungen und die Steuerbescheinigung der Bank bei und schicken alles per Post nach Bern. Mehrere Jahre können in einem Antrag gebündelt werden; die Frist endet mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr der Dividende. Erstattungen werden in Schweizer Franken ausgezahlt, daher kann Ihre Bank eine Gebühr für den Währungsumtausch berechnen. Banken verlangen Gebühren für Steuerbescheinigungen; die veröffentlichten Gebühren reichen von kostenlos bis zu mehr als €50 je Dividendenzahlung, fragen Sie also vorher nach.

Frankreich im Detail. Deutsche Depotbanken behalten in der Regel 25 Prozent ein. Deutschland rechnet 12.8 Prozent an, den Satz, den Frankreich von einer nicht ansässigen natürlichen Person tatsächlich verlangen darf, sodass 12.2 Prozent erstattungsfähig sind. Für die Erstattung benötigen Sie die Formulare 5000-DE und 5001-DE, eine Bestätigung des Finanzamts und eine Depotbestätigung; Banken berechnen für diesen Service Gebühren, in veröffentlichten Beispielen rund €50 je Antrag zuzüglich Fremdgebühren je Zahlung, sodass kleine französische Positionen eine Erstattung selten rechtfertigen. Die Alternative ist ein Broker, der eine Entlastung an der Quelle (Vorabbefreiung) anbietet, bei der nur 12.8 Prozent einbehalten werden und das Problem entfällt.

Österreich im Detail. Das österreichische Verfahren beginnt elektronisch: Sie reichen die Vorausmeldung über das Webformular DIAG ein, drucken sie mit ihrer Transaktionsnummer aus, holen die Ansässigkeitsbestätigung bei Ihrem Finanzamt ein und schicken den unterschriebenen Ausdruck per Post. Erstantragsteller erhalten eine Identifikationsnummer (ABZ-Nummer) für spätere Jahre. Der Antrag kann erst nach Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem die Steuer einbehalten wurde; die österreichische Verjährungsfrist beträgt mehrere Jahre, in der Regel fünf, prüfen Sie die aktuelle Regelung aber, bevor Sie sich darauf verlassen.

Dienstleister übernehmen Erstattungen gegen eine Pauschalgebühr oder einen Anteil an der Erstattung. Sie sind bei vielen Positionen in mehreren Ländern sinnvoll; bei ein oder zwei Positionen ist der Weg in Eigenregie günstiger.

Rechenbeispiel

Hypothetisches Beispiel: Eine deutsche Anlegerin erhält eine Bruttodividende von €1,000 von einer Schweizer Gesellschaft. Ihr Freibetrag ist ausgeschöpft, keine Kirchensteuer, Gebühren wie angegeben.

  1. Schweizer Quellensteuer 35 Prozent: €350. Gutgeschrieben werden: €650.
  2. Deutsche Steuer 25 Prozent: €250. Anrechnung: 15 Prozent von €1,000 = €150. Deutsche Steuer nach Anrechnung: €100. Soli 5.5 Prozent von €100: €5.50. Die Bank behält €105.50 ein.
  3. Netto auf dem Konto vor der Erstattung: €1,000 − €350 − €105.50 = €544.50 (ein effektiver Steuersatz von 45.55 Prozent).
  4. Erstattung aus der Schweiz: 20 Prozent = €200. Netto nach der Erstattung: €744.50, ein effektiver Steuersatz von 25.55 Prozent, genauso wie bei einer deutschen Dividende.
  5. Kosten: Steuerbescheinigung €25, Porto €5, Gebühr für den Währungsumtausch €5: €35. Nettovorteil €165 oder 82 Prozent der Erstattung.

Größenordnung prüfen: Bei einer Bruttodividende von €150 betrüge die Erstattung €30 bei denselben Kosten von €35, also ein Verlust. Die Gewinnschwelle liegt dort, wo 20 Prozent der Bruttodividende Ihren Kosten entsprechen: bei Kosten von €35 eine Schweizer Bruttodividende von €175 je Antrag. Da mehrere Zahlungen und Jahre gebündelt werden können, erhöht ein einziger Antrag für drei Jahre die Erstattung gegenüber weitgehend fixen Kosten. Gängige Faustregel: Eine Erstattung lohnt sich ab etwa €50 bis €100 Erstattung je Antrag, was für die Schweiz ungefähr €250 bis €500 Bruttodividenden bedeutet.

Häufiger Fehler

Den Freistellungsauftrag die ausländische Dividende schlucken lassenWenn €1,000 Schweizer Dividenden durch Ihren Freibetrag gedeckt sind, behält die Bank keine deutsche Steuer ein, kann also die €150 nicht anrechnen, und der Eintrag im Topf ist nutzlos, sofern Sie in diesem Jahr keine anderen steuerpflichtigen Kapitalerträge haben. Sie verlieren trotzdem die vollen 35 Prozent, bis Sie 20 Prozent im Ausland zurückfordern. Setzen Sie den Freibetrag für inländische Erträge ein und lassen Sie ausländische Dividenden steuerpflichtig (Lektion 2).

Übungsaufgabe

Auf Papier: Ein Anleger erhält €800 brutto aus einer österreichischen Aktie und €800 brutto aus einer französischen Aktie bei einer Depotbank, die die Standardsätze einbehält. Freibetrag ausgeschöpft, keine Kirchensteuer. Berechnen Sie für jede Dividende: einbehaltene ausländische Steuer, deutsche Steuer nach Anrechnung (Soli außer Acht lassen), Nettozufluss vor der Erstattung, erstattungsfähiger Betrag. Entscheiden Sie dann, ob sich eine Erstattung lohnt, wenn das französische Verfahren €50 und das österreichische €15 kostet.

Lösung anzeigen

Österreich: einbehalten 27.5 Prozent = €220. Deutsche Steuer €200 − Anrechnung €120 (15 Prozent) = €80. Netto vor der Erstattung: €800 − €220 − €80 = €500. Erstattungsfähig 12.5 Prozent = €100. Kosten €15 → Nettogewinn €85: lohnt sich.

Frankreich: einbehalten 25 Prozent = €200. Deutsche Steuer €200 − Anrechnung €102.40 (12.8 Prozent) = €97.60. Netto vor der Erstattung: €800 − €200 − €97.60 = €502.40. Erstattungsfähig 12.2 Prozent = €97.60. Kosten €50 → Nettogewinn €47.60: grenzwertig; ein Broker mit Entlastung an der Quelle würde das Problem ganz vermeiden.

Einschränkungen: Soli, Kirchensteuer, Währungsumrechnung und der Zeitwert des Geldes bleiben unberücksichtigt; die Gebühren unterscheiden sich je nach Bank.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer nur bis zum Abkommenssatz (meist 15 Prozent) und nur auf tatsächlich fällige deutsche Steuer auf Kapitalerträge an.
  • Die Schweiz (20 Prozent), Österreich (12.5 Prozent) und Frankreich (12.2 Prozent) erstatten den Überschuss auf Antrag; für die USA ist keine Erstattung nötig, sobald die Ermäßigung über das W-8BEN greift.
  • Gewinnschwelle: Die Erstattung muss die Fixkosten übersteigen; bündeln Sie Jahre und Positionen und streben Sie mindestens €50 bis €100 Erstattung je Antrag an.
  • Halten Sie ausländische Dividenden außerhalb des Freibetrags, damit die Anrechnung nicht verloren geht.

Nächster Schritt

Lektion 8 verlässt die Welt der Abgeltungsteuer und erklärt, wie Kryptowerte als private Veräußerungsgeschäfte mit einer einjährigen Haltefrist besteuert werden.

Selbsttest

Beantworten Sie die Fragen und prüfen Sie dann Ihre Antworten. Sie können es so oft wiederholen, wie Sie möchten.

1. Eine deutsche Anlegerin erhält eine Schweizer Bruttodividende von €2,000; der Freibetrag ist ausgeschöpft. Wie viel kann sie von der Schweiz zurückfordern, und wie viel deutsche Steuer (vor Soli) bleibt nach der Anrechnung?

2. Warum kann ausländische Quellensteuer auf eine Dividende, die durch den Freistellungsauftrag gedeckt ist, verloren gehen?

3. Ein Erstattungsverfahren kostet €40 an Gebühren und Porto. Ab welcher Bruttodividende deckt eine Schweizer Erstattung mindestens ihre Kosten?

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Ihr Fortschritt

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