Günstigerprüfung und Teileinkünfteverfahren: wann Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, mit Rechenbeispielen für niedrige Einkommen
Berechnen Sie mit dem Tarif 2026, ob die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz Geld spart, und prüfen Sie die Option zum Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter mit einer unternehmerischen Beteiligung.
Was Sie lernen werden
- Wie die Günstigerprüfung funktioniert und warum ihr Antrag Sie nie Geld kosten kann.
- Ab welchem zu versteuernden Einkommen der persönliche Steuersatz nach dem Tarif 2026 ungefähr 25 Prozent überschreitet.
- Drei durchgerechnete Fälle: eine Studentin, eine Teilzeitkraft und ein Elternteil in Elternzeit.
- Wann ein Gesellschafter mit mindestens 25 Prozent (oder 1 Prozent plus einer beruflichen Tätigkeit) das Teileinkünfteverfahren wählen sollte.
Erklärung
Mit der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) können Sie das Finanzamt bitten, alle Ihre Kapitalerträge Ihren übrigen Einkünften hinzuzurechnen und sie mit Ihrem persönlichen progressiven Steuersatz statt mit dem Pauschalsatz von 25 Prozent zu besteuern. Das Finanzamt berechnet beide Ergebnisse und wendet das niedrigere an. Der Antrag ist ein einziges Kästchen in der Anlage KAP, er muss alle Ihre Kapitalerträge des Jahres umfassen, und er ist unschädlich: Ist der Pauschalsatz günstiger, ändert sich nichts. Die Regeln der Abgeltungsteuer gelten im Übrigen weiter: Der Sparer-Pauschbetrag ersetzt weiterhin die tatsächlichen Werbungskosten, Aktienverluste bleiben auf Aktiengewinne beschränkt, und ausländische Quellensteuer wird angerechnet.
Wo die Gewinnschwelle liegt. Der Tarif 2026 (prüfen Sie das aktuelle Jahr) beginnt mit einem Grundfreibetrag von €12,348, und die Grenzsteuersätze steigen ab 14 Prozent. Nach der Formel in § 32a EStG erreicht der Grenzsteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen von rund €20,800 für eine alleinstehende Person 25 Prozent, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bei etwa dem Doppelten. Da die Kapitalerträge zu den übrigen Einkünften hinzugerechnet werden, lohnt sich die Prüfung, wenn übrige Einkünfte plus Kapitalerträge unter etwa dieser Schwelle bleiben, und teilweise auch darüber. Zwei zusätzliche Vorteile: Beim persönlichen Steuersatz gilt die Freigrenze beim Soli (2026 kein Soli, wenn die Einkommensteuer bei Alleinstehenden unter €20,350 liegt), und bleibt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, wird die Steuer auf Kapitalerträge vollständig erstattet. Die Kirchensteuer folgt dann der Veranlagung statt dem ermäßigten Satz von 24.45 Prozent.
Typische Begünstigte: Studierende und Auszubildende mit Kapitalerträgen, Personen in Elternzeit oder Teilzeit, Rentner mit kleinen Renten (der Ruhestandsfall wird im Kurs „Von einem Portfolio leben“ behandelt) und alle, die ein Jahr mit ungewöhnlich niedrigem Einkommen haben, zum Beispiel ein Sabbatical. Beachten Sie, dass über die Günstigerprüfung hinzugerechnete Kapitalerträge auch für einkommensabhängige Größen zählen, etwa für den Progressionsvorbehalt beim Elterngeld und für freiwillige Krankenversicherungsbeiträge von Selbstständigen; klären Sie diese Nebenwirkungen mit einem Steuerberater.
Teileinkünfteverfahren. Dividenden aus einer Kapitalgesellschaft, an der Sie wesentlich beteiligt sind, können auf Antrag mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, wobei nur 60 Prozent der Dividende als Einkünfte angesetzt werden (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Voraussetzungen: Sie halten mindestens 25 Prozent der Gesellschaft oder mindestens 1 Prozent und sind für sie beruflich mit maßgeblichem unternehmerischem Einfluss tätig. Der Unterschied zur Günstigerprüfung: Hier sind 40 Prozent der Erträge steuerfrei, und 60 Prozent der damit zusammenhängenden Aufwendungen, insbesondere Zinsen für ein zum Erwerb der Beteiligung aufgenommenes Darlehen, werden abziehbar; der Sparer-Pauschbetrag gilt für diese Erträge nicht. Der Antrag muss spätestens mit der Steuererklärung für das Jahr gestellt werden und bindet Sie für dieses Jahr und die vier folgenden Jahre. Die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer wird angerechnet. Diese Option ist für Gründer, Gesellschafter von Familienunternehmen und Mitarbeiterbeteiligte von Bedeutung, nicht für ETF-Anleger.
Vergleichslogik. Pauschalsatz: 25 Prozent der Dividende plus Soli. Teileinkünfteverfahren: persönlicher Grenzsteuersatz × (60 Prozent der Dividende − 60 Prozent der Aufwendungen). Bei einem Spitzensteuersatz (42 Prozent) ohne Aufwendungen ergibt sich 0.6 × 42 = 25.2 Prozent, fast identisch mit dem Pauschalsatz; mit Finanzierungskosten gewinnt in der Regel das Teileinkünfteverfahren; bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent gewinnt es sogar ohne Aufwendungen (0.6 × 30 = 18 Prozent).
Rechenbeispiel
Hypothetisches Beispiel, Tarif 2026, alleinstehende Personen, keine Kirchensteuer, Formeln aus § 32a EStG angewendet und wie gesetzlich vorgeschrieben auf volle Euro gerundet.
| Fall | Übriges zu versteuerndes Einkommen | Kapitalerträge über dem Freibetrag | Abgeltungsteuer inkl. Soli | Mehrsteuer beim persönlichen Steuersatz | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Studentin | €9,000 | €3,000 | €791.25 | €0 (insgesamt €12,000 unter €12,348) | €791.25 |
| Teilzeitkraft | €18,000 | €3,000 | €791.25 | €1,819 − €1,083 = €736, kein Soli | €55.25 |
| Elternteil in Elternzeit | €16,000 | €5,000 | €1,318.75 | €1,819 − €633 = €1,186 | €132.75 |
| Vollzeitbeschäftigter | €30,000 | €3,000 | €791.25 | €5,078 − €4,217 = €861 | keine, der Pauschalsatz bleibt |
Die Studentin erhält den gesamten Steuerabzug zurück. Der Grenzsteuersatz der Teilzeitkraft liegt bereits nahe bei 25 Prozent; die Ersparnis ergibt sich vor allem aus dem Wegfall des Soli. Der Vollzeitbeschäftigte kreuzt das Kästchen ohne Nachteil an, und das Finanzamt behält den Pauschalsatz bei.
Fall zum Teileinkünfteverfahren: Ein Gesellschafter, der 30 Prozent an einer GmbH hält, erhält eine Dividende von €20,000 und zahlt einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent Einkommensteuer. Pauschalsatz: €5,000 plus Soli €275 = €5,275. Teileinkünfteverfahren ohne Aufwendungen: 60 Prozent × €20,000 = €12,000 × 42 Prozent = €5,040 plus Soli €277 = €5,317, etwas schlechter. Mit €6,000 jährlichen Darlehenszinsen für die Beteiligung: (€12,000 − 60 Prozent × €6,000) × 42 Prozent = €8,400 × 42 Prozent = €3,528 plus Soli €194 = €3,722, eine Ersparnis von etwa €1,553 pro Jahr, gebunden für fünf Jahre.
Häufiger Fehler
Übungsaufgabe
Auf Papier, Tarif 2026: Ein alleinstehender Auszubildender hat ein übriges zu versteuerndes Einkommen von €11,000 und €2,400 Kapitalerträge nach Abzug des Freibetrags; die Bank hat €633.00 einbehalten. Verwenden Sie die Formel für die Zone von €12,349 bis €17,799: y = (Einkommen − 12,348) / 10,000; Steuer = (914.51 × y + 1,400) × y, abgerundet. Berechnen Sie die Steuer bei der Günstigerprüfung und die Erstattung.
Lösung anzeigen
Gesamtes zu versteuerndes Einkommen: €11,000 + €2,400 = €13,400. y = (13,400 − 12,348) / 10,000 = 0.1052.
Steuer = (914.51 × 0.1052 + 1,400) × 0.1052 = (96.21 + 1,400) × 0.1052 = €157.40 → abgerundet €157. Steuer allein auf das übrige Einkommen (€11,000): €0.
Mehrsteuer beim persönlichen Steuersatz: €157; kein Soli (weit unter der Freigrenze). Einbehaltene Abgeltungsteuer: €633.00. Erstattung: €633.00 − €157 = €476.00.
Einschränkungen: Kirchensteuer, Auswirkungen auf die Krankenversicherung und andere Abzüge bleiben unberücksichtigt; die Tarifwerte ändern sich jedes Jahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Günstigerprüfung ist eine kostenlose Option: Kreuzen Sie das Kästchen jedes Jahr an; das Finanzamt behält das jeweils niedrigere Ergebnis.
- 2026 überschreitet der persönliche Steuersatz bei einer alleinstehenden Person ab rund €20,800 zu versteuerndem Einkommen 25 Prozent; unterhalb des Grundfreibetrags wird der gesamte Steuerabzug erstattet.
- Das Teileinkünfteverfahren setzt eine Beteiligung von 25 Prozent (oder 1 Prozent plus berufliche Tätigkeit) voraus, besteuert 60 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz, lässt 60 Prozent der Aufwendungen zu und bindet für fünf Jahre.
- Ohne Aufwendungen schlägt das Teileinkünfteverfahren den Pauschalsatz nur unterhalb eines Grenzsteuersatzes von etwa 42 Prozent; mit Finanzierungskosten gewinnt es in der Regel.
Nächster Schritt
Lektion 7 behandelt die ausländische Quellensteuer, die Ihre Dividenden mindert, bevor die deutschen Regeln überhaupt greifen, und wann sich der Papierkram für eine Erstattung lohnt.
Selbsttest
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