Strategie für den Freistellungsauftrag: Aufteilung auf mehrere Banken, Gemeinschaftskonten, die NV-Bescheinigung und die Nutzung des ungenutzten Freibetrags vor Jahresende
Verteilen Sie den Sparer-Pauschbetrag anhand der erwarteten Erträge auf Ihre Banken, berücksichtigen Sie Ehepartner und Kinder richtig und realisieren Sie vor Jahresende Gewinne, um einen Freibetrag zu nutzen, der sonst verfallen würde.
Was Sie lernen werden
- Wie Sie den Sparer-Pauschbetrag anhand einer Ertragsprognose auf mehrere Banken aufteilen.
- Welche Ertragsarten den Freibetrag zuerst erhalten sollten und warum.
- Wann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung den Freibetrag vollständig ersetzt.
- Wie Sie einen ungenutzten Freibetrag im Dezember mit Verkauf und Rückkauf nutzen, der Ihre Anschaffungskosten kostenlos erhöht.
Erklärung
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt €1,000 pro Person und €2,000 für zusammen veranlagte Ehepartner je Kalenderjahr (Stand 2026; prüfen Sie den aktuellen Betrag). In der Steuererklärung wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt, eine Bank wendet ihn unterjährig aber nur an, wenn Sie ihr einen Freistellungsauftrag (FSA) erteilen. Für einen FSA benötigen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer; die Banken melden alle FSA-Beträge an das BZSt, das prüft, ob Ihre Summe über alle Banken innerhalb der Grenze bleibt. Führen Sie eine schriftliche Liste.
Aufteilung. Sie dürfen die €1,000 frei auf mehrere Banken aufteilen und die Aufteilung während des Jahres ändern. Eine Änderung für das laufende Jahr wird bis zum Bearbeitungsschluss der Bank angenommen, oft Anfang oder Mitte Dezember; ein FSA kann nicht unter den bei dieser Bank bereits genutzten Betrag gesenkt werden. Ein ungenutzter Freibetrag bei einer Bank geht nie auf eine andere Bank über; er lässt sich nur über die Steuererklärung zurückholen (Anlage KAP, Lektion 5).
Prognose. Schätzen Sie für jedes Konto: Zinsen, Dividenden und Fondsausschüttungen, die Vorabpauschale (Anfang Januar für das Vorjahr erhoben) und die von Ihnen geplanten realisierten Gewinne. Aus der Bearbeitungsreihenfolge der Bank in Lektion 1 ergeben sich zwei Faustregeln: Geben Sie den Freibetrag zuerst Konten mit inländischen Erträgen (Zinsen, deutsche Dividenden, thesaurierende ETFs mit Vorabpauschale), denn ausländische Dividenden tragen eine Quellensteueranrechnung, die verloren ginge, wenn der Freibetrag sie abdeckt; und belassen Sie einen Teil des Freibetrags bei dem Broker, bei dem Sie Gewinne realisieren wollen, denn Gewinne sind die Erträge, deren Zeitpunkt sich am leichtesten steuern lässt.
Der Januar-Effekt. Thesaurierende Fonds lösen die Vorabpauschale am ersten Geschäftstag im Januar aus. Beträgt Ihr FSA bei dieser Bank null, behält die Bank im Januar Steuer ein; ein neuer FSA muss vor Ende des Vorjahres vorliegen.
Ehepartner und Kinder. Zusammen veranlagte Ehepartner erteilen einen gemeinsamen FSA von bis zu €2,000; er gilt für Einzel- und Gemeinschaftskonten bei dieser Bank, und zum Jahresende verrechnet die Bank Verluste des einen Ehepartners mit Gewinnen des anderen. Für ein Gemeinschaftskonto unverheirateter Partner kann kein FSA erteilt werden; jeder Partner nutzt den Freibetrag in der Steuererklärung. Kinder haben einen eigenen Freibetrag von €1,000 und eine eigene Steuer-ID; den FSA für ein Junior-Depot unterschreiben die Erziehungsberechtigten (Lektion 11).
NV-Bescheinigung. Bleibt das Gesamteinkommen einer Person einschließlich der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag (€12,348 für eine alleinstehende Person im Jahr 2026) zuzüglich der Freibeträge, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) aus. Sie gilt für bis zu drei Jahre; eine Bank, der sie vorliegt, behält überhaupt keine Steuer ein, ohne die Grenze von €1,000. Typische Fälle: Studierende, Kinder mit größeren Depots und Rentner mit kleinen Renten.
Restlichen Freibetrag nutzen. Der Freibetrag lässt sich nicht vortragen: €400, die am 31. Dezember ungenutzt sind, sind verloren. Die Banken zeigen den genutzten Betrag im Online-Banking an. Wenn Sie nicht realisierte Gewinne haben, verkaufen Sie Anteile mit einem steuerpflichtigen Gewinn in Höhe des ungenutzten Freibetrags und kaufen Sie sie zurück: Der Gewinn ist steuerfrei, und die zurückgekauften Anteile haben höhere Anschaffungskosten, sodass der künftige steuerpflichtige Gewinn dauerhaft kleiner ist. Die einzigen Kosten sind zwei Transaktionsgebühren und der Spread. Bei einem Aktien-ETF sind nur 70 Prozent des Gewinns steuerpflichtig, daher kann der Bruttogewinn größer sein als der ungenutzte Freibetrag.
Rechenbeispiel
Hypothetisches Beispiel: Ein zusammen veranlagtes Ehepaar erwartet 2026 die folgenden Erträge. Gebühren und Spreads werden nicht berücksichtigt.
| Bank | Erwartete Erträge | Art |
|---|---|---|
| Bank A (ETF-Sparpläne) | €300 Vorabpauschale + €400 Ausschüttungen | Inländischer Steuerabzug, keine ausländische Anrechnung |
| Bank B (Einzelaktien) | €900 Dividenden, zur Hälfte von US-Unternehmen | Auf den US-Anteil fallen 15 Prozent Quellensteuer an |
| Bank C (Sparkonto) | €600 Zinsen | Inländisch |
Insgesamt erwartet: €2,200 gegenüber einem gemeinsamen Freibetrag von €2,000, also werden irgendwo €200 steuerpflichtig; die Frage ist, wo. Fallen die nicht gedeckten €200 auf die US-Dividenden bei Bank B, wird die deutsche Steuer darauf (€50) weitgehend durch die Anrechnung der US-Quellensteuer (15 Prozent der Dividende) aufgezehrt, sodass fast nichts einbehalten wird. Fallen sie auf die Zinsen bei Bank C, sind die vollen €52.75 (26.375 Prozent) fällig. Aufteilung: Bank A €700, Bank C €600, Bank B €700.
Zweiter Fall: Am 1. Dezember hat eine alleinstehende Anlegerin von ihrem FSA über €1,000 bei ihrem Broker erst €350 genutzt. Ungenutzt: €650. Sie hält einen Aktien-ETF mit €2,000 nicht realisiertem Gewinn. Jeder Euro Bruttogewinn erzeugt €0.70 steuerpflichtigen Gewinn, daher verkauft sie Anteile mit einem Bruttogewinn von €650 / 0.70 = €928.57 und kauft sie zurück. Steuerersparnis gegenüber einem Verkauf dieser Anteile in einem späteren Jahr: €650 × 26.375 Prozent = €171.44. Kosten: zwei Orders zu, sagen wir, je €1. Ihre Anschaffungskosten sind nun um €928.57 höher.
Häufiger Fehler
Übung
Auf Papier: Eine alleinstehende Anlegerin erhält €150 Zinsen bei Bank X und €1,200 deutsche Dividenden bei Bank Y. Am 10. Dezember hat sie bei jeder Bank einen FSA über €500; bei X sind €150 genutzt, bei Y €500. (a) Wie viel Freibetrag ist ungenutzt? (b) Welche Änderung sollte sie beantragen, und wie hoch ist die Ersparnis, wenn Bank Y sie für das laufende Jahr annimmt? (c) Wenn Bank Y keine Änderungen mehr annimmt, wie kann sie das Geld anders zurückholen?
Lösung anzeigen
(a) Ungenutzt: €350 bei X (€500 − €150) und €0 bei Y. Insgesamt ungenutzt €350.
(b) X auf €150 senken und Y auf €850 erhöhen (Summe €1,000). Bank Y erstattet dann die auf €350 einbehaltene Steuer: €350 × 26.375 Prozent = €92.31, sofern die Änderung vor Jahresende bearbeitet wird.
(c) Die Anlage KAP abgeben und den Antrag auf Überprüfung ankreuzen; das Finanzamt berücksichtigt den vollen Freibetrag von €1,000 und erstattet €92.31, allerdings erst nach der Veranlagung.
Einschränkungen: Die Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt; Banken haben unterschiedliche Stichtage für rückwirkende FSA-Änderungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Teilen Sie den Freibetrag von €1,000 / €2,000 nach den prognostizierten Erträgen auf und passen Sie ihn jeden Dezember sowie nach Kontoeröffnungen an.
- Lassen Sie den Freibetrag zuerst inländische Erträge abdecken; ausländische Dividenden tragen bereits eine Quellensteueranrechnung.
- Ehepartner nutzen einen gemeinsamen FSA; Gemeinschaftskonten Unverheirateter können keinen haben; Kinder haben einen eigenen Freibetrag und können für eine NV-Bescheinigung infrage kommen.
- Ein ungenutzter Freibetrag verfällt zum Jahresende; Verkauf und Rückkauf verwandeln ihn in dauerhaft höhere Anschaffungskosten.
Nächster Schritt
Lektion 3 erklärt die Verlusttöpfe, die die Bank füllt und leert, noch bevor der Freibetrag überhaupt angewendet wird.
Selbsttest
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